Seit dem 20. Juni 2023 ist die Gänsefamilie als gemeinnütziger Verein anerkannt. Alle Mitgliedsbeiträge und Spenden sind somit steuerlich absetzbar.
Ab einem Beitrag von 300 EUR geht allen Mitgliedern automatisch eine Spendenbescheinigung zu. Ansonsten genügt eine Kopie des Kontoauszuges als Zuwendungsbescheinigung für das Finanzamt.
Doch was bedeutet „gemeinnützig“ genau?
Ein gemeinnütziger Förderverein ist eine Organisation, die keine wirtschaftlichen Gewinne anstrebt, sondern dem Gemeinwohl dient.
Die Hauptmerkmale sind:
- Gemeinnütziger Zweck: Der Verein verfolgt Ziele, die der Allgemeinheit zugutekommen, z. B. Bildung, Umweltschutz, soziale Unterstützung oder Kulturförderung. In unserem Fall verfolgen wir den Zweck der ideellen, finanziellen und materiellen Förderung von Erziehung und Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), Förderung der Kinder- und Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), sowie der Wohlfahrtspflege (§ 66 AO) als Teil des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO).
- Ehrenamtlichkeit: Alle Mitglieder arbeiten komplett freiwillig, und Gewinne und Einnahmen des Vereins dürfen nicht an sie ausgeschüttet werden.
- Steuerliche Vorteile: Durch Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt können wir steuerliche Vergünstigen erhalten und auch Spendenbescheinigungen für Beiträge und Spenden ausgeben.
- Demokratische Struktur: Entscheidungen werden in Mitgliederversammlungen getroffen, und der gewählte Vorstand führt die Geschäfte.
- Transparenz: Der Verein muss seine Mittel zweckgebunden einsetzen und Rechenschaft über Einnahmen und Ausgaben ablegen.
Unser Verein trägt also dazu bei, gesellschaftliche Anliegen zu fördern und das Ehrenamt zu stärken.
Hast Du Interesse Dich zu engagieren?